„Ich habe mich nur gewehrt“ – oft Ausrede, manchmal strafbefreiend

Wer sich auf Notwehr beruft, braucht gute Gründe, um nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Feldkirch. (ec) Im Prozess, also in der Hauptverhandlung, spielen Notrechte keine große Rolle. So bekommt die Öffentlichkeit meist auch nicht mit, wenn jemand mit dieser Begründung durchkommt.
Der Grund: Bereits die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Notrecht vorliegt, wenn das bejaht wird, kommt es er