VN-Interview. Rechtsanwalt Stefan Denifl
Ob sie wissen, was sie tun?

Unglück oder Absicht: Straftäter sind für die Justiz oft schwer zu durchschauen.
Feldkirch. Der Laie unterscheidet meist nur diese zwei Möglichkeiten: Versehen oder Absicht. Beim Gesetzgeber ist Versehen „Fahrlässigkeit“, beim Vorsatz unterscheidet er aber drei Abstufungen. „Absicht“ bedeutet, wie im allgemeinen Sprachgebrauch auch, dass es jemandem geradezu darauf ankommt, eine