VN-Interview. Rechtsanwalt Stefan Denifl

Ob sie wissen, was sie tun?

von Christiane Eckert
Stefan Denifl Foto: ec
Stefan Denifl Foto: ec

Unglück oder Absicht: Straftäter sind für die Justiz oft schwer zu durchschauen.

Feldkirch. Der Laie unterscheidet meist nur diese zwei Möglichkeiten: Versehen oder Absicht. Beim Gesetzgeber ist Versehen „Fahrlässigkeit“, beim Vorsatz unterscheidet er aber drei Abstufungen. „Absicht“ bedeutet, wie im allgemeinen Sprachgebrauch auch, dass es jemandem geradezu darauf ankommt, eine

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