Vor Gericht wegen Steuerhinterziehung
Ein Taxiunternehmer aus dem Unterland musste sich gestern unter anderem wegen Betrugs verantworten.
Feldkirch. (VN-sta) Angelastet wurden dem 47-jährigen Geschäftsführer aus dem Unterland das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung sowie betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Schadenssumme: