Missbrauch: OGH sieht Kloster in der Haftung

Wien, Feldkirch. (VN-sta, apa) In einem Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Demnach haftet eine Institution, wenn sie durch falsche Personalentscheidungen Missbrauch möglich machte – u

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