Missbrauch: OGH sieht Kloster in der Haftung
Wien, Feldkirch. (VN-sta, apa) In einem Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Demnach haftet eine Institution, wenn sie durch falsche Personalentscheidungen Missbrauch möglich machte – u