Missbrauchsfälle nicht verjährt

von Jörg Stadler

Etappensieg für ehemalige Internatsschüler des Klosters Mehrerau – Haftungs- und Entschädigungsfrage noch offen.

feldkirch. (VN-sta) Paukenschlag im Prozess gegen das Kloster Mehrerau: Mit ihrem Zwischenurteil hat Richterin Birgit Vetter nun das Damo­klesschwert der Verjährung ab­gehängt, das über den Schadenersatzansprüchen zweier Missbrauchsopfer schwebte. Offen ist, ob das Kloster die Gerichtsentscheidungen

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