Missbrauchsfälle nicht verjährt
Etappensieg für ehemalige Internatsschüler des Klosters Mehrerau – Haftungs- und Entschädigungsfrage noch offen.
feldkirch. (VN-sta) Paukenschlag im Prozess gegen das Kloster Mehrerau: Mit ihrem Zwischenurteil hat Richterin Birgit Vetter nun das Damoklesschwert der Verjährung abgehängt, das über den Schadenersatzansprüchen zweier Missbrauchsopfer schwebte. Offen ist, ob das Kloster die Gerichtsentscheidungen