Psychisch Kranker wird nach Bluttat eingewiesen

von Christiane Eckert
Die Geschworenen haben entschieden: Der 45-Jährige muss für unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. foto: vn/steurer
Die Geschworenen haben entschieden: Der 45-Jährige muss für unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. foto: vn/steurer

Wegen Unzurechnungsfähigkeit während Dreifachmord muss 45-Jähriger in Psychiatrie.

feldkirch. Das Blutbad ereignete sich 2006. Gestern musste jener Mann, der es angerichtet hatte, vor das Schwurgericht. „Dieser Mensch ist kein eiskalter Mörder, sondern krank“, appellierte Verteidiger Simon Mathis für eine vernünftige Entscheidung. Der an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie L

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