Fußgänger lief in Auto – und muss für Blechschaden zahlen

von Christiane Eckert
Der Fußgänger war zur Gänze Schuld am Unfall. Er muss den Blechschaden und die Prozesskosten bezahlen.
Der Fußgänger war zur Gänze Schuld am Unfall. Er muss den Blechschaden und die Prozesskosten bezahlen.

Weil Götzner unvermittelt hinter einem Bus vorlief und ein Auto beschädigte, wurde er nun zur Kasse gebeten.

Feldkirch. (ec) Im Verkehrsrecht schon fast ein Klassiker: Ein Fahrgast steigt aus einem Bus, läuft auf die Straße und in ein Auto. In den meisten Fällen trifft den Fahrzeuglenker in solchen Fällen ein Mitverschulden.

Doch bei jenem Unfall, der sich im Jänner vergangenen Jahres in Götzis auf der Haup

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