Seltsam, oder nicht?
Fall A: Theaterintendantin Gräve zeigt Geschäftsführerin Wagner an, weil diese ihre Unterschrift missbräuchlich verwendet haben soll. Wagner gibt einen „unbeabsichtigten administrativen Fehler“ zu und die Staatsanwaltschaft entlastet sie, weil „kein Vorsatz nachweisbar“ sei. Also, wenn das so ist,