Privatkonkurs: Drei Jahre sind genug!

Im Juli 2026 endet die Möglichkeit der dreijährigen Entschuldung durch einen Privatkonkurs für Privatpersonen. Ausgenommen davon sind ehemalige Selbstständige. Schon das wäre Grund genug, die jetzt gültige Entschuldungsdauer für alle Betroffene beizubehalten. Die drohende Ungleichbehandlung ist pro

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