Dank an Jürgen ­Sutterlüty

Aufgrund von Hygienevorschriften ist die Wassergenossenschaft Großdorf aufgefordert, im Gebiet Klaratsberg-Knobel ein Quellschutzgebiet zu errichten. Dafür sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Eine davon ist, eine sogenannte „Zone 1“ einzurichten. Das bedeutet, ein Grundstück von ca. 500 m2 m

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