Einstellung des Verfahrens in der Causa Führerschein

Frau Maria-Luise Thöny dürfte mit ihrer Meinung (Leserbrief „Gratulation Führerschein-Mafia“, VN vom 05.11.2025) nicht allein dastehen. Allerdings gelten auch für Staatsanwälte die Unschuldsvermutung und der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Auch ist eine abschließende Beurteilung d

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