Einstellung des Verfahrens in der Causa Führerschein
Frau Maria-Luise Thöny dürfte mit ihrer Meinung (Leserbrief „Gratulation Führerschein-Mafia“, VN vom 05.11.2025) nicht allein dastehen. Allerdings gelten auch für Staatsanwälte die Unschuldsvermutung und der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Auch ist eine abschließende Beurteilung d