Pensionserhöhung

Die Höhe der ASVG-Pension wird für alle gleich berechnet: Höhe, Dauer der Einzahlungen und Beitragsmonate (Ersatzzeiten) bei Pensionsbeginn. D.h. eine höhere Pension sind keine Almosen irgendeiner Stelle, sondern eine erarbeitete Leistung. Im Umkehrschluss resultiert eine niedrige Pension eben dara

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