Pensionserhöhung
Die Höhe der ASVG-Pension wird für alle gleich berechnet: Höhe, Dauer der Einzahlungen und Beitragsmonate (Ersatzzeiten) bei Pensionsbeginn. D.h. eine höhere Pension sind keine Almosen irgendeiner Stelle, sondern eine erarbeitete Leistung. Im Umkehrschluss resultiert eine niedrige Pension eben dara