O tempora, o mores!
Wenn jetzt ein Rankweiler Anwalt in der Sonntagsausgabe vom 4.5.25 fast ganzseitige Werbung in einem Druckmedium verbreitet, mag man sich an gesittetere Zeiten erinnern, als solches Vorgehen von der Standesvertretung als „standeswidrig“ mit Disziplinarverfahren verfolgt wurde. Und wenn der werbende