Kann der Bundes­präsident eine ­Neuwahl ausrufen?

Die diesbezüglichen Ausführungen in der VN vom 7. Februar benötigen eine Ergänzung. Richtig ist, dass der Bundespräsident zur Auflösung des Nationalrates gem. Art. 27 BVG einen Vorschlag der Bundesregierung benötigt (Art. 67 BVG). Gemäß Art. 70 BVG ist zur Entlassung des Bundeskanzlers oder der ges

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