ÖVP – FPÖ

Nach Kriegsende entscheidet ein Kriegsgericht der Sieger über das Schicksal der Anführer der Unterlegenen. Meist erfolgt eine Trennung von Leib und Seele. Nicht so in der Politik. Dort tagt das Gericht im Falle eines Wahlverlustes in den eigenen Reihen. Das Urteil lautet meist auf Weg­lobung auf ei

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