Finanzamt hat‘s nicht eilig!

Die elektronische Eingabe aller Daten für die Arbeitnehmerveranlagung hat scheinbar für Otto Normalsteuerzahler keine Vorteile gebracht. Wie anders ist es möglich, dass sich nach erfolgter Eingabe am 11. März nichts rührt und nach schriftlich und telefonisch erfolgter Beschwerde erst am 16. Juli ei

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