Sinnvoller

Ressourceneinsatz

Zum Bericht „Der Bludenzer Wolf darf leben“, VN vom 23. März:

Im Zusammenhang mit der Abschussverordnung des Bludenzer Wolfes wird bekannt, dass durch die Bezirkshauptmannschaft „zentrale verfahrensrechtliche Grundlagen ignoriert“ worden sind. Dies geschah offenbar mit Rücke

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