Unsere Gesellschaft muss Müttern beistehen

In Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Juni 2023 endgültig bestätigt, dass friedliche Gebetsversammlungen nicht verboten werden dürfen, egal, wo sie stattfinden. In Pforzheim wurde 2019 das halbjährliche Gebetstreffen einer Gebetsgruppe außer Hörweite der lokalen Abtreibungsorga

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