Wallner und Tittler Halbwahrheiten zur S-18-CP
Für einen scheinbar verpflichtenden, hochrangigen Autobahnanschluss nach St. Margrethen gibt es keinerlei rechtliche Verbindlichkeit durch bilaterale Verträge. Ursprünglich war im Bundesstraßengesetz als Verbindungsort Lauterach vorgeschrieben. Aktuell Dornbirn. Die neue Variante-3.1. bringt keine f