Wallner und Tittler Halbwahrheiten zur S-18-CP

Für einen scheinbar verpflichtenden, hochrangigen Autobahnanschluss nach St. Margrethen gibt es keinerlei rechtliche Verbindlichkeit durch bilaterale Verträge. Ursprünglich war im Bundesstraßengesetz als Verbindungsort Lauterach vorgeschrieben. Aktuell Dornbirn. Die neue Variante-3.1. bringt keine f

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