Keinerlei Einfluss
der Stadt
In Beantwortung der Leserbriefe über diverse Behinderungen durch die jüngsten Corona-Demonstrationen in Bregenz teilt die Landeshauptstadt Folgendes mit: Das Demonstrationsrecht ist verfassungsrechtlich ein derart hohes Gut, dass das Gesetz für die Ausübung klare organisatorische Richtlinie