Keinerlei Einfluss

der Stadt

In Beantwortung der Leserbriefe über diverse Behinderungen durch die jüngsten Corona-Demonstrationen in Bregenz teilt die Landeshauptstadt Folgendes mit: Das Demonstrationsrecht ist verfassungsrechtlich ein derart hohes Gut, dass das Gesetz für die Ausübung klare organisatorische Richtlinie

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