Tierschutzgesetz – wen kümmert‘s

Der § 5 (1) Tierschutzgesetz (TSchG) verbietet, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Dagegen verstößt (u. a.) insbesondere, wer ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung ausse

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