Gesetzeslücke bei Hausfriedensbruch
Als Hausfriedensbruch wird gesetzlich nur geahndet, wenn jemand unaufhörlich an der Haustüre klingelt oder klopft, den man nicht ins Haus lassen will. Nicht als Hausfriedensbruch wird geahndet, wenn sich jemand bereits im Haus als Gast befindet, Streit anfängt und trotz dezidierter Aufforderung des