Entschleunigung einer Umfahrungsstraße

Zum VN-Bericht, „Lorünser Verkehrsberuhigung kommt in die Gänge“, vom 17./18.Juni:

Darf das wahr sein? Eine Umfahrungsstraße – wie auf der VN-Grafik gut zu sehen –, auf welcher ohnehin wie sonst im Ortsgebiet üblich, nur 50 km/h zu fahren erlaubt ist, soll „entschleunigt“ werden? Lese ich richtig: „e

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