Schneeräumung

Zum Leserbrief von Erich Burschowsky, Altach, VN

vom 11. 11. 2017:

Dazu möchte ich noch ergänzen, dass, wenn eine Person infolge ungenügender Gehsteigpflege zu Sturz kommt und sich dabei verletzt, der Grundeigentümer zur vollen Verantwortung gezogen wird. Das gilt auch für eventuelle Folge- und Langze

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