Kein Bedürfnis nach Silvesterknallerei

Nach dem Pyrotechnikgesetz ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet verboten. Typischerweise für bürgerfreundliche Gesetze in unserer Republik, mit einem Bündel von Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen ist die Möglichkeit des Bürgermeisters, mittels Verordnung das Silvesterbombar

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