Nachteil für Erstplatzierten

VN-Bericht vom 10. September 2016.
Der Verfassungsgerichtshof hat das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl aufgehoben. Rechtlich ist das ähnlich wie die Aufhebung eines Bescheides durch das übergeordnete Gericht. Die Verantwortung für den mangelhaften Bescheid trägt das Innenministerium, letztlich der Innenminister. Der Verfassungsgeri