Nachteil für ­Erstplatzierten

VN-Bericht vom 10. September 2016.

VN-Bericht vom 10. September 2016.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl aufgehoben. Rechtlich ist das ähnlich wie die Aufhebung eines Bescheides durch das übergeordnete Gericht. Die Verantwortung für den mangelhaften Bescheid trägt das Innenministerium, letztlich der Innenminister. Der Verfassungsgeri

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.