Kein Anspruch

auf Sozialgeld

Der „Gastarbeiter“ – ein scheinbar vergessener ­Begriff war von jeher ein zeitlich begrenzter und ist damit ohne Angabe von Gründen kündbar. Damit bleibt ein vorzeitiger Anspruch auf bezahltes Sozialgeld (Altersversorgung) unberührt. Nur sollte verhindert sein, dass diese Personen dann

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