Einspruch Bettelverbot

Gemäß Aussage des Herrn Landeshauptmanns (VN, 30./31.6.16) ist der Einspruch des Volksanwalts gegen das Bettelverbot für die Landesregierung nicht nachvollziehbar. Weiters heißt es, dass entgegen der Auffassung des Volksanwalts die Verordnung der Stadt Dornbirn betreffend Bettel- und Campingverbot d