Wahlwieder­holung

Dem Kommentar von Arnulf Häfele in der Freitag-VN mit dem Titel „Zu wörtlich“ kann ich nur voll beipflichten. Bei der Entscheidung des Höchstgerichtes haben nach meiner Einschätzung die Richterinnen und Richter den Hausverstand vergessen und nur die Buchstaben des Gesetzes ausgelegt. Es gab also nic

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