Privilegienabbau auf österreichisch

VN-Bericht vom 9. März 2016.
VN-Bericht vom 9. März 2016.

Die Tatsache, dass Beamte im öffentlichen Dienst nach ihrer Pensionierung aufgrund der geltenden Ruhensbestimmungen (auch in der Frühpension) unbeschränkt dazuverdienen dürfen, ohne dass deren Pension gekürzt wird, ist seit Jahren Usus. Dass jedoch gerade jetzt, nachdem die sogenannte Pensionsreform

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