Mehr Licht ins Dunkel der Testamentsaffäre

Einleitend möchte ich zu meiner persönlichen Sicherheit festhalten, dass in den folgenden Ausführungen für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.
Unlängst wurde mit dem Urteil des OLG Linz gegen die ehemalige (?) Vizepräsidentin des LG Feldkirch die sogenannte Testamentsaffäre abgeschlossen