Tierhaltung
versus Flüchtlingsversorgung
Die 149 Seiten umfassende und im Internet einsehbare „2. Tierhaltungsverordnung“ für Österreich schreibt für die Haltung von Katzen vor: „§3: Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein. §5: Die Katzen sind in ausre