Tierhaltung

versus Flüchtlingsversorgung

Die 149 Seiten umfassende und im Internet einsehbare „2. Tierhaltungsverordnung“ für Österreich schreibt für die Haltung von Katzen vor: „§3: Werden Katzen in Gruppen gehalten, so muss für jede Katze ein eigener Rückzugsbereich vorhanden sein. §5: Die Katzen sind in ausre

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