Moderne Schwabenkinder

Zum Wohle unserer Kinder ist die Schulpflicht gesetzlich geregelt: „Die Verwendung von Schülern zu häuslichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen oder sonstigen Arbeiten ist nicht als Rechtfertigungsgrund für eine Verhinderung anzusehen.“ (§9 Abs4 SchPfG). Fast alle Berufsgruppen halten sich daran.