Moderne Schwabenkinder

Kritisiert wird, dass schulpflichtige Kinder während der Schulzeit für die Alpbewirtschaftung eingesetzt werden.
Kritisiert wird, dass schulpflichtige Kinder während der Schulzeit für die Alpbewirtschaftung eingesetzt werden.

Zum Wohle unserer Kinder ist die Schulpflicht gesetzlich geregelt: „Die Verwendung von Schülern zu häuslichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen oder sonstigen Arbeiten ist nicht als Rechtfertigungsgrund für eine Verhinderung anzusehen.“ (§9 Abs4 SchPfG). Fast alle Berufsgruppen halten sich daran.

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