Wahlanfechtung
Laut Gemeindegesetz ist der Bürgermeister (Gemeinde oder Stadt) der Wahlleiter. Er hat für den einwandfreien Ablauf zu sorgen. Daher trägt er allein auch die Verantwortung, falls seine Beamten oder Parteiwahlhelfer diese Vorschriften, aus welcher parteipolitschen Anordung auch immer, missachten. Es