Muss falsch wählen oder gar nicht
Am 20. 2. 2015 habe ich mich an meinem neuen Wohnsitz angemeldet und würde dort gerne zur Wahl schreiten, darf das aber nicht. Hingegen kann ich in meiner ehemaligen Gemeinde sehr wohl wählen. Dies ist so, weil der Stichtag zur Wahl der 29. 12. 2014 ist. Ein Stichtag macht durchaus Sinn, aber zweiei