Ist Tierschutz
teilbar?
Während auf Höfen und in Ställen das Wohl der Tiere penibel genau beobachtet wird, leisten es sich die Behörden in diversen Gebieten unseres Landes (auf Antrag des Forstes) Wildtiere aus dem gesetzlichen Schutz der Schonzeit gänzlich herauszunehmen und per Verordnung eine Schonzeitaufhebung