„Binnen-I“
Der Rat für deutsche Rechtschreibung teilte im Jahr 2013 mit, „dass die Binnengroßschreibung nicht Gegenstand des amtlichen Regelwerks ist“ und auch das Wörterbuch Wahrig konstatierte, dass das „Binnen-I“ nicht den amtlichen Rechtschreibregeln entspreche.
Die geschlechtsspezifische dumme Schreibweise