„Binnen-I“

Der Rat für deutsche Rechtschreibung teilte im Jahr 2013 mit, „dass die Binnengroßschreibung nicht Gegenstand des amtlichen Regelwerks ist“ und auch das Wörterbuch Wahrig konstatierte, dass das „Binnen-I“ nicht den amtlichen Rechtschreibregeln entspreche.

Die geschlechtsspezifische dumme Schreibweise

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