Personenbe­zo­gene Ministerien

Bei der Festlegung der Ministerien und Zuordnung der Agenden waren offensichtlich die Personen entscheidend und nicht die funktionale Zusammengehörigkeit von Arbeitsgebieten. Normalerweise legt man zunächst zusammenhängende Aufgabenbereiche (Agenden) fest und bildet Ressorts, um diese anschließend d

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