Es gibt solche
und andere
Wir wissen, dass Beamte viel und hart arbeiten; es gibt aber auch andere: Das Sozialgericht Dortmund hat sich unter der Geschäftszahl S 36 U 294/97 mit der Frage zu beschäftigen, ob der Sturz eines während der Dienstzeit schlafenden Beamten auf den Boden des Amtszimmers einen Arbeitsunfall