Es gibt solche

und andere

Wir wissen, dass Beamte viel und hart arbeiten; es gibt aber auch andere: Das Sozialgericht Dortmund hat sich unter der Geschäftszahl S 36 U 294/97 mit der Frage zu beschäftigen, ob der Sturz eines während der Dienstzeit schlafenden Beamten auf den Boden des Amtszimmers einen Arbeitsunfall

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