Quod licet Iovi, non licet bovi!

Es ist in Bregenz wohl doch ein Unterschied, ob ein „öffentlicher“ Bauherr oder ein Privater ein Projekt realisieren will. Perfektes Beispiel ist das Monsterprojekt „Am Brändle-Park“. Während auf den gegenüber liegenden Huppenkothen-Gründen nur drei Geschosse bewilligt wurden, kann hier „sang- und k

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