Bankgeheimnis lockern

Jeder in Österreich lebende Bürger, der mit Stichtag 31. 12. 2012 in einer Schweizer Bank Geld angelegt hatte, muss eine Einmalzahlung von ca. einem Viertel seines Sparguthabens an das jeweils zuständige Finanzamt in Österreich abliefern. Sogar bei Kleinstbeträgen. Ohne Rücksicht darauf, ob das Geld

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