1,8 Prozent für Politikergehälter – Pensions­-anpassung

Die Finanzierbarkeit der Erhöhung von Politikerbezügen ist (vermutlich) gerechtfertigt, denn sie liegt ja unter der Inflationsrate. Aber können diese 1,8 % auch für Pensionen, die zum Teil an der Armutsgrenze liegen, als gerecht empfunden werden? Dies sollten alle Volksvertreter einmal überdenken. E

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