1,8 Prozent für Politikergehälter – Pensions-anpassung
Die Finanzierbarkeit der Erhöhung von Politikerbezügen ist (vermutlich) gerechtfertigt, denn sie liegt ja unter der Inflationsrate. Aber können diese 1,8 % auch für Pensionen, die zum Teil an der Armutsgrenze liegen, als gerecht empfunden werden? Dies sollten alle Volksvertreter einmal überdenken. E