Fußfesseldebatte
Auch wenn die landesweite Aufregung über die jüngste Fußfesselentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs menschlich verständlich ist, geht sie am eigentlichen Problem vorbei. Dieses besteht nämlich darin, dass unser Strafgesetzbuch für Vergewaltigungen einen Strafrahmen von geradezu lächerlichen sechs