Fußfessel
Klar ist, dass NEUSTART nicht in der Rolle der „verurteilenden“ oder „entscheidenden“ Instanz tätig wurde. Unsere Aufgabe ist es, über das Vorliegen der gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest der Anstaltsleitung zu berichten. Diese trifft dann die En