Es ist festzuhalten, . . .
… dass eine Volksbefragung eine unverbindliche Abstimmung ist, dessen Ergebnis nur empfehlenden Charakter hat; dass diese Befragung vom Bundespräsidenten angesetzt wird; dass Auslandsösterreicher von einer Volksbefragung ausgeschlossen sind; die Abstimmungsfrage muss entweder mit „Ja“ oder „Nein“ z