Osterfestspiele: Haftstrafen sind zu gering

Salzburg. Die Urteile für die zwei Hauptbeschuldigten im Strafprozess in der Salzburger Osterfestspiel-Affäre werden vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft sind die Haftstrafen von mehr als drei Jahren zu gering. Man werde Strafberufung anmelden, hieß es gestern. Die Verteidiger kündigt

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