MAK vergleicht sich mit Noever
Wien. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht zwischen dem Museum für Angewandte Kunst (MAK) und seinem früheren Geschäftsführer Peter Noever ist nun mit einem Vergleich beendet worden: Noever ersetzt den durch das MAK festgestellten Gesamtschaden von 104.000 Euro und erhält im Gegenzug zurückgehaltene