Krank statt Urlaub – was gehört beachtet

   
   

Recht. (VN-cro) Endlich Urlaub und dann das: Man liegt mit Fieber, Halsschmerzen und Kopfweh darnieder. Nur gut, dass das Gesetz vorsieht, dass ab einer Krankheitsdauer von mehr als drei Werktagen der kostbare Urlaub wieder gutgeschrieben wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Erkrankung

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