Urlaub kann verjähren

Recht. (VN) Laut Gesetz verjähren Urlaubsansprüche zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist. Somit verjährt der Urlaubsanspruch erst nach drei Jahren ab Entstehungszeitpunkt. Beginnt das Urlaubsjahr beispielsweise am 1. Mai 2013, verjährt der hier erhaltene Urlaubsan

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