Gleichstellung bei Katastrophen
Gesetz. (VN) Arbeiter und Angestellte wurden bei Freistellung nach Naturkatastrophen wie Hochwasser bisher arbeitsrechtlich unterschiedlich behandelt. Während Angestellte bei persönlicher Betroffenheit eine bezahlte Dienstfreistellung erhielten, war dies bei Arbeitern nur dann der Fall, wenn es im K